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| Ausbildungsvoraussetzung
- Segellehrer |
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Vollendetes 18. Lebensjahr
Wassersporttauglichkeit
Ausreichende Erfahrung im Segelsport |
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| GRUNDWISSEN DES ANWÄRTERS |
| Voraussetzung für die
Ausbildung des Anwärters und dessen Lizenzierung
ist ein bestimmtes Grundwissen und fahrpraktische Erfahrung. |
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| Theorie |
ausreichendes theoretisches
Wissen durch das Studium der Fernkursunterlagen und sonstiger
Fachliteratur. Wissen über Gesetze und Verordnungen
die den Wassersport betreffen.
Wissen und Einhaltung der Verordnungen betreff Natur und
Umweltschutz.
Ausreichendes Wissen über Wetter und Gefahren die
den Wassersport betreffen. Richtiges Verhalten in Notsituationen,
bei Rettungsmaßnahmen und bei der 1. Hilfe. |
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| Praxiswissen |
Segelphysik, Winddynamik,
Strömungen, Brandung, Wellen, Verhalten bei Besonderheiten
im Revier.
Lagerung und Reparatur der Wassersportgeräte und
allgemeine Materialkunde.
Seemannschaft und Fertigung von Seemannsknoten. |
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| Fahrpraxis |
Verlangt wird eine ausgezeichnete
Fahrpraxis auch bei schwierigen Bedingungen im Revier:
Starkwind, Welle, Schlechtwetter.
Beachten! Innerhalb des Lehrgangs hat der Anwärter
keinen Anspruch auf eine spezielle fahrpraktische Ausbildung.
Zusätzliche Kurse zur Vorbereitung auf den Lehrgang
oder Fortbildungskurse können vom Ausbilder gegen
Bezahlung durchgeführt werden.
Ausgaben für die Reise, Unterkunft, Verpflegung und
erforderliche Versicherungen sind vom Auszubildenden selbst
zu tragen. |
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