SEGELLEHRER AUSBILDUNG

   
 
Ausbildungsvoraussetzung - Segellehrer
 
Vollendetes 18. Lebensjahr
Wassersporttauglichkeit
Ausreichende Erfahrung im Segelsport
 
GRUNDWISSEN DES ANWÄRTERS
Voraussetzung für die Ausbildung des Anwärters und dessen Lizenzierung ist ein bestimmtes Grundwissen und fahrpraktische Erfahrung.
 
Theorie
ausreichendes theoretisches Wissen durch das Studium der Fernkursunterlagen und sonstiger Fachliteratur. Wissen über Gesetze und Verordnungen die den Wassersport betreffen.

Wissen und Einhaltung der Verordnungen betreff Natur und Umweltschutz.

Ausreichendes Wissen über Wetter und Gefahren die den Wassersport betreffen. Richtiges Verhalten in Notsituationen, bei Rettungsmaßnahmen und bei der 1. Hilfe.
 
Praxiswissen
Segelphysik, Winddynamik, Strömungen, Brandung, Wellen, Verhalten bei Besonderheiten im Revier.
Lagerung und Reparatur der Wassersportgeräte und allgemeine Materialkunde.
Seemannschaft und Fertigung von Seemannsknoten.
 
Fahrpraxis
Verlangt wird eine ausgezeichnete Fahrpraxis auch bei schwierigen Bedingungen im Revier: Starkwind, Welle, Schlechtwetter.

Beachten! Innerhalb des Lehrgangs hat der Anwärter keinen Anspruch auf eine spezielle fahrpraktische Ausbildung.

Zusätzliche Kurse zur Vorbereitung auf den Lehrgang oder Fortbildungskurse können vom Ausbilder gegen Bezahlung durchgeführt werden.

Ausgaben für die Reise, Unterkunft, Verpflegung und erforderliche Versicherungen sind vom Auszubildenden selbst zu tragen.